23. Februar 2010

Reball: Junge Liberale begrüßen Gerichtsurteil

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“Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat unsere Auffassung, dass Reball nicht gegen die Menschenwürde verstösst voll bestätigt”, freut sich der Kreisvorsitzende der Jungen Liberalen Jan Filter (29). Die Jungen Liberalen hatten bereits im Jahr 2007, als der damals prozessführende Landkreis Harburg in Berufung ging festgestellt, dass “es nichts menschenunwürdiges an dieser Sportart gibt und vom Landkreis gefordert: “erspart den vielen toleranten Bewohnern unseres Landkreises weitere Blamagen vor Gericht.“

Die Julis waren für Ihre Ablehnung damals von allen Seiten heftig kritisiert worden.

Mit gemischten Gefühlen sieht Nino Ruschmeyer (28), der als einziges Mitglied im Rat der Stadt Winsen die Entscheidung der Stadt, das Berufungsverfahren des Kreises fortzuführen öffentlich scharf kritisiert hatte, das Urteil: “Natürlich ist es schön Recht zu bekommen, aber um welchen Preis?” Mit Blick auf die Schadenersatzforderungen die jetzt auf die Stadt zukommen könnten, sei es höchst ärgerlich, dass man nicht gleich auf ihn und die Jungen Liberalen gehört habe. Erfolgsaussichten für eine Revision sieht der Vizefraktionschef der Winsener FDP nicht, denn die im Berufungsverfahren vorgenommene Feststellung und Würdigung der Tatsachen sei grundsätzlich der Überprüfung im Revisionsverfahren entzogen (§ 137 Abs. 2 VwGO). Damit könne das Bundesverwaltungsgericht nicht anders entscheiden als das OVG. Zwei blutige Nasen würden reichen, jetzt müsse man endlich dazulernen.



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